
Vergleichstabelle der Aktiengesellschaft (AG) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
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Vergleichstabelle
Aktiengesellschaft (AG) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
THEMA | AG | GmbH |
---|---|---|
Mindestkapital | 250.000 TL
Im eingetragenen Kapitalsystem: 500.000 TL
| 50.000 TL |
Kapitalzahlungsfrist | 25 % des Barkapitals vor der Registrierung; der Rest muss innerhalb von 24 Monaten bezahlt werden. | Das Barkapital muss innerhalb von 24 Monaten nach der Registrierung eingezahlt werden. |
Kapitalsystem | Ein eingetragenes Kapitalsystem ist vorgesehen. | – |
Kapitalerhöhung | Es ist eine bedingte Kapitalerhöhung vorgesehen. | – |
Nennwert der Aktie | Mindestens 0,01 TL | Mindestens 25 TL |
Anzahl der Gesellschafter | Mindestens 1; es gibt keine Obergrenze. Bei 500 oder mehr Gesellschafter handelt es sich um eine öffentliche Aktiengesellschaft. | Mindestens 1; höchstens 50. |
Anforderung an den Unternehmenstyp | Banken, Maklerhäuser, Investmentfonds, Versicherungen, Finanzierungsleasing- und Factoring-Unternehmen müssen als AG gegründet werden. | GmbH kann keine gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten wie Bank- und Versicherungsgeschäfte ausüben. |
Obligatorische Organe | Generalversammlung und Vorstand | Generalversammlung und Geschäftsführerrat |
Unabhängige Prüfung | Eine unabhängige Prüfung ist vorgesehen. | Bei der Prüfung werden die Bestimmungen über Aktiengesellschaften angewendet. |
Einladung zur Generalversammlung | Die Generalversammlung muss mindestens 2 Wochen vor dem Versammlungstermin eingeladen werden. | Die Generalversammlung muss mindestens 15 Tage vor dem Versammlungstermin eingeladen werden. Dieser Zeitraum kann vertraglich verlängert oder auf 10 Tage verkürzt werden. |
Mitglieder der Geschäftsführung | Alle Vorstandsmitglieder können Nichtgesellschafter der Gesellschaft sein. | Mindestens eines der Mitglieder des Geschäftsführerrats muss Gesellschafter der Gesellschaft sein. |
Hohe Stimme | Dem Vorsitzenden im Vorstand wurde keine höhere Stimme gewährt. | Bei Stimmengleichheit im Geschäftsführerrat gilt die Stimme des Vorsitzenden als höher. |
Aktienübertragung | Mit einem schriftlichen Vertrag ist eine Aktienübertragung möglich. | Für die Übertragung von Aktien bedarf es einer notariellen Vereinbarung und der Zustimmung der Hauptversammlung, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist. |
Verantwortung der Gesellschafter | Gesellschafter haften nicht für Firmenschulden. | Gesellschafter können nur für die öffentlichen Schulden der Gesellschaft haftbar gemacht werden. |
Schulden der Gesellschafter | Die einzige Schuld der Gesellschafter besteht in der Zahlung des von ihnen zugesagten Kapitalbetrags. | Zugehörigkeit und Wettbewerbsverbote der Gesellschafter sind geregelt. |
Kündigungsrecht der Gesellschafter | Den Minderheitsaktionären wurde das Recht eingeräumt, eine Kündigungsklage aus wichtigem Grund einzureichen. | Jeder Gesellschafter hat das Recht, eine Kündigung aus wichtigem Grund einzuklagen. |
Anwaltspflicht | Aktiengesellschaften mit einem Grundkapital von 1.250.000 TL oder mehr müssen einen Vertragsanwalt haben. | – |
Einkommensteuer aus Aktienübertragungen | Wird die Aktie 2 Jahre nach dem Erwerb veräußert, unterliegt sie nicht der Einkommensteuer. | Beim Verkauf der Aktie unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer. |