Vergleichstabelle der Aktiengesellschaft (AG) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Vergleichstabelle

Aktiengesellschaft (AG) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

THEMA
AG
GmbH
Mindestkapital
250.000 TL Im eingetragenen Kapitalsystem: 500.000 TL
50.000 TL
Kapitalzahlungsfrist
25 % des Barkapitals vor der Registrierung; der Rest muss innerhalb von 24 Monaten bezahlt werden.
Das Barkapital muss innerhalb von 24 Monaten nach der Registrierung eingezahlt werden.
Kapitalsystem
Ein eingetragenes Kapitalsystem ist vorgesehen.
Kapitalerhöhung
Es ist eine bedingte Kapitalerhöhung vorgesehen.
Nennwert der Aktie
Mindestens 0,01 TL
Mindestens 25 TL
Anzahl der Gesellschafter
Mindestens 1; es gibt keine Obergrenze. Bei 500 oder mehr Gesellschafter handelt es sich um eine öffentliche Aktiengesellschaft.
Mindestens 1; höchstens 50.
Anforderung an den Unternehmenstyp
Banken, Maklerhäuser, Investmentfonds, Versicherungen, Finanzierungsleasing- und Factoring-Unternehmen müssen als AG gegründet werden.
GmbH kann keine gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten wie Bank- und Versicherungsgeschäfte ausüben.
Obligatorische Organe
Generalversammlung und Vorstand
Generalversammlung und Geschäftsführerrat
Unabhängige Prüfung
Eine unabhängige Prüfung ist vorgesehen.
Bei der Prüfung werden die Bestimmungen über Aktiengesellschaften angewendet.
Einladung zur Generalversammlung
Die Generalversammlung muss mindestens 2 Wochen vor dem Versammlungstermin eingeladen werden.
Die Generalversammlung muss mindestens 15 Tage vor dem Versammlungstermin eingeladen werden. Dieser Zeitraum kann vertraglich verlängert oder auf 10 Tage verkürzt werden.
Mitglieder der Geschäftsführung
Alle Vorstandsmitglieder können Nichtgesellschafter der Gesellschaft sein.
Mindestens eines der Mitglieder des Geschäftsführerrats muss Gesellschafter der Gesellschaft sein.
Hohe Stimme
Dem Vorsitzenden im Vorstand wurde keine höhere Stimme gewährt.
Bei Stimmengleichheit im Geschäftsführerrat gilt die Stimme des Vorsitzenden als höher.
Aktienübertragung
Mit einem schriftlichen Vertrag ist eine Aktienübertragung möglich.
Für die Übertragung von Aktien bedarf es einer notariellen Vereinbarung und der Zustimmung der Hauptversammlung, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist.
Verantwortung der Gesellschafter
Gesellschafter haften nicht für Firmenschulden.
Gesellschafter können nur für die öffentlichen Schulden der Gesellschaft haftbar gemacht werden.
Schulden der Gesellschafter
Die einzige Schuld der Gesellschafter besteht in der Zahlung des von ihnen zugesagten Kapitalbetrags.
Zugehörigkeit und Wettbewerbsverbote der Gesellschafter sind geregelt.
Kündigungsrecht der Gesellschafter
Den Minderheitsaktionären wurde das Recht eingeräumt, eine Kündigungsklage aus wichtigem Grund einzureichen.
Jeder Gesellschafter hat das Recht, eine Kündigung aus wichtigem Grund einzuklagen.
Anwaltspflicht
Aktiengesellschaften mit einem Grundkapital von 1.250.000 TL oder mehr müssen einen Vertragsanwalt haben.
Einkommensteuer aus Aktienübertragungen
Wird die Aktie 2 Jahre nach dem Erwerb veräußert, unterliegt sie nicht der Einkommensteuer.
Beim Verkauf der Aktie unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer.

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